Großbrände, bei denen ganze Straßenzüge oder gar vollstän­ dige Ortschaften vernichtet wurden, haben

auch die wendlän­dischen Städte, Flecken und  Dörfer  wiederholt heimgesucht.

Genauere Kenntnis  besitzen wir z.B. von den Feuersbrünsten in Wustrow ( 1691 ), Schnackenburg (I728), Prießeck (I780),
Lüchow ( 181 I), (lenze ( 1827), Bergen ( 1840) oder Satemin (1850).

Wenn die Flammen von einem Strohdach zum anderen spran­gen  und  reichlich Nahrung fanden  in dem ausgetrockneten
Balken-  und Sparrenwerk und in den Erntevorräten, dann war freilich  ein koordinierter Einsatz der Hilfskräfte kaum noch
möglich. Jeder versuchte, ‚von seinem eigenen Hab und Gut so viel zu retten, wie er irgend konnte.
Zudem erforderten Einsatz, Pflege und  Wartung der  Feuer­ spritze eine  eingespielte Mannschaft unter  sachkundiger
Führung.

So wurden schon  lange  vor der Gründung der vereinsmäßig organisierten freiwilligen Feuerwehren sogenannte

Spritzen­leute oder Spritzenmeister gewählt. Dies waren in Clenze kommunale Ämter wie Bürgermeister,

Viertelsmann, Nacht­wächter, Feldpfänder, Hirte oder Armenvater.

Und  um  das Amt des Spritzenpersonals geht es in der ältesten Quelle zum Clenzer  Feuerlöschwesen.

ln  der  Gemeinderechnung von 1825/26 steht eingetragen:
»Es gehören zur Fleckensspritze 4 Spritzenleute und  bekom­
men  nur 2 Spritzenleute für Reinigen, Schmieren und Aufsicht
jeder  jährlich  I Reichstaler  2 Gutegroschen und  8 Pfennige,
welche laut  Quittung an den  Tischlermeister Kuhlmann und
den  Sattlermeister Bätke  bezahlt sind  mit   2  Reichstaler   5
Gutegroschen und 4 Pfennige.
Für Schmier  12 Gutegroschen, Summa 2 Reichstaler  I7 Gute-groschen 4 Pfennige.» (2)

Aus späteren Jahren ist der  Bürger  und  Kaufmann  Warnecke als »Spritzenmeister« überliefert.

Er wurde 1851  vom Töpfer­meister Teichfischer  abgelöst.

Die Gemeinderechnung von  1826 enthält noch  einen weite­ren Hinweis auf das Feuerlöschwesen:

Sie weist  als Ausgabe an den Zimmermeister Pollehn  für eine neue  •Notleiter« den
Betrag von 3 Reichstalern und 8 Ggr. aus.