Jeder Feuerlöscher muss in der Regel nach Ablauf von 2 Jahren auf Funktion überprüft werden (! mögliche Sonderregelung beachten!).

Diese Überprüfung dient hauptsächlich:

  1. der ordnungsgemäßen Funktion eines Feuerlöschers und des Manometers
  2. der Sicherheit eines möglichen Benutzers des Feuerlöschers (es wird mit hohem Druck gearbeitet)

Bei einer ordnungsgemäßen Überprüfung erhält der Löscher eine Prüfplakette, auf welcher ersichtlich ist, wann zuletzt geprüft wurde. Auch muss sichtbar sein, welcher Dienstleister den Feuerlöscher überprüft hat. Ein Hinweis auf eine nächste Prüfung ist allerdings eine freiwillige Information.

Zur Überprüfung des Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN EN 3. Diese sind bei vorhandenen Betrieben für jedermann einsehbar. Damit ist für Eigentümer eines Feuerlöschers eine gewisse Kontrolle von Wartungsarbeiten und damit zusammenhängenden Kosten möglich.

Einer der möglicher Schäden ist die Undichtheit, wobei der Löscher Druck verliert. Bei einigen Feuerlöscher typen mit einem integrierten Feuerlöscher-Manometer kann man den möglichen Druckverlust jederzeit auch selbst kontrollieren. Deshalb wird empfohlen, beim Kauf von Feuerlöschern darauf zu achten, dass dieser mit einem Feuerlöschermanometer bestückt ist. Bei Pulverlöschern kann das Pulver nach einiger Zeit verdichtet sein, so dass es auch unter erheblichem Druck nicht mehr ausgeblasen werden kann. Dabei kommt es nicht zwingend zum völligen Versagen des Feuerlöscher. Man kann z.B. den Feuerlöscher kopfüber stellen und so ein Absacken des Pulvers im Behälter erreichen. Feuerlöscher für Autos sollte man in jedem Fall alle 2 Jahre überprüfen. Hauptsächlich Nasslöscher können nach einem längeren Zeitraum durchrosten.

Ausgediente Feuerlöscher sind entsprechenden Fachbetrieben zum Recycling zu übergeben. Sollte ein nicht funktionsfähiger, ungeprüfter Feuerlöscher schuld an einem größeren Schaden sein, so kann ggf. die Versicherung ihre Zahlung reduzieren.