Die Feuerwehr stellt bei Einsätzen im Winter immer wieder fest, dass ein Teil der für die Entnahme von Löschwasser benötigten Hydranten vereist und oft mit Schnee bedeckt sind. Hydranten sind in der Fahrbahn, im Gehweg oder auch im Randstreifen von Verkehrswegen eingebaut.
Ist dort nicht oder nicht ausreichend Schnee geräumt, geht unnötig Zeit verloren, bis die Feuerwehr den Hydranten anhand des Hinweisschildes aufgefunden hat. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt bildet der tauende und wieder gefrierende Schnee auf Hydranten einen dicken Eispanzer und macht der Feuerwehr die Löschwasserentnahme fast unmöglich. Eine hierdurch verzögerte Brandbekämpfung kann Menschenleben kosten und hohe Sachschäden verursachen. Deshalb sollten die Anwohner im eigenen Interesse unbedingt die Hydranten für die Feuerwehr von Eis und Schnee freihalten.
Unser Chef mit der Jugendfeuerwehr beim Hydrandendienst
In 90 Prozent aller Fälle löschen die Feuerwehren Brände mit Wasser. Das benötigte Löschwasser bekommen sie aus Zapfstellen im Straßenbereich, die als Unterflurhydranten bezeichnet werden. Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, genügend Hydranten zu Verfügung zu stellen, damit die Feuerwehren nicht „auf dem Schlauch stehen“ und innerhalb weniger Minuten eine gute Löschwasserversorgung aufbauen können.
Obwohl die Städte und Gemeinden ausreichend Hydranten zur Verfügung stellen, ist es leider oft unmöglich, von dort auch Löschwasser zu fördern, denn die Unterflurhydranten sind einfach zugeparkt. Bitte beachten Sie deshalb:
Parken Sie nicht auf Hydrantendeckeln! Teilweise befinden sich die Hydrantendeckel auf Gehwegen. Auch hier müssen sie freigehalten werden. Befindet sich auf Ihrem Grundstück oder dazugehörenden Gehwegen ein Hydrant, dann muß dieser jederzeit zugänglich sein.
Hydranten werden durch 25 cm x 20 cm große weiße Schilder mit rotem Rand kenntlich gemacht. Hinter dem „H“ für Hydrant ist der Wasserrohrdurchmesser (in Millimetern) und darunter die Entfernung des Hydranten vom Hydrantenhinweisschild (in Metern) angegeben.
Die Wasserleitung hat einen Durchmesser von 100 mm, der Hydrant hat die Ordnungsnummer 123. Der Hydrant befindet sich 3,5 m vor, und 4,5 m rechts vom Schild.